Angelregeln der Fischerei Alt-Schwerin / Sietow
Mindestmaße:
Hecht 60cm
Kleine Maräne 12cm
Große Maräne 30cm
Schleie 25cm,
Zander 55cm
Barsch 22cm
Wels 90cm
Quappe 30cm
Für Aal gilt ein Entnahmefenster von 55cm (Mindestmaß) bis 90cm (Höchstmaß zur Laichfischschonung)
Für Karpfen gilt ein Entnahmefenster von 40cm (Mindestmaß) bis 65cm (Höchstmaß zur Laichfischschonung).
Schonzeiten:
Hecht 01.01. bis 15.03.( gilt nicht für Mitglieder der ortsansässigen AV mit Jahresangelkarte)
Aal 01.12 bis 28.02.
Zander 01.04. bis 15.06.
Große Maräne 01.11. bis 31.01.
Quappe 01.01. bis 15.02.
Fangbegrenzung und Mitnahme von Fischen:
- Pro Angeltag dürfen max. 20 Kleine Maränen, 10 Barsche und 2 Fische der Arten Hecht, Zander, Aal, Große Maräne, Karpfen gefangen und mitgenommen bzw. nach dem Fang gehältert werden. Beispiel (1 Hecht + 1 Aal = 2 Fische der genannten Arten).Wenn 2 Fische der Art Große Maräne gefangen sind, ist das Angeln auf diese Art einzustellen, unabhängig davon, ob die Fische mitgenommen oder zurück gesetzt werden.
- Der Inhaber der Angelberechtigung hat sich über die bestehenden fischereirechtlichen Bestimmungen (Landesfischereigesetz MV) zu informieren und ist verpflichtet diese einzuhalten. Darüberhinaus hat er sich über weitere für die Angelfischerei relevante Bestimmungen (Bundestierschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Landeswaldgesetz, Landeswassergestz) zu informieren und diese einzuhalten.
- Die Angelberechtigung ist nur in Verbindung mit dem Fischereischein bzw. Touristenfischereischein gültig.
- Jahreskarten gelten für das Kalenderjahr und im angegebenen Bereich (Gewässer).
- Tages/Mehrtageskarten und Wochenkarten gelten auf allen Gewässern lt. Verzeichnis auf der Angelkarte mit Ausnahme des Angelteiches in Alt Schwerin.
- Das Nachtangeln und das Driftangeln( Hierunter ist ausschließlich das Werfen vom nichtverankerten Boot zu verstehen.) ist für Inhaber der Angelberechtigung erlaubt.
- Das Schleppangeln ist generell untersagt. Das gilt auch für Ruderboote und Angelkajaks.
- Die Angelberechtigung ist nicht übertragbar.
- Kinder können bis zu einem Tag vor Ihrem 14. Geburtstag ohne Fischereischein angeln, benötigen aber eine Angelerlaubnis des Fischereiberechtigten.
- Kinder können bis zu einem Tag vor Ihrem 10. Geburtstag eine Handangel unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers mit Angelerlaubnis zum Angeln verwenden.
- Vom 10. Geburtstag bis zu einem Tag vor Ihrem 14. Geburtstag müssen sie eine eigene Angelkarte erwerben.
- Die Angelfischerei ist mit max. 3 Handangeln (nur eine davon mit totem Köderfisch oder Fischfetzen) erlaubt.
- Die Angelkarte ist nur mit Unterschrift des Inhabers gültig. Elektronisch erzeugte Angelkarten gelten als unterschrieben.
- Verwendete künstliche Köder- oder Ködersysteme dürfen mit max. 3 Haken ausgestattet sein. Paternoster- oder Hegenen mit künstlichen Ködern dürfen mit max. 3 Einfachhaken bestückt sein.
- Die Nichtinanspruchnahme der Karte berechtigt nicht zur Rückforderung des Kaufpreises.
- Von Fischereigeräten ist ein ausreichender Abstand einzuhalten. Das gilt insbesondere bei Stellnetzen, die mit roten und schwarzen Fahnen gekennzeichnet sind.
- An- und auf dem Gewässer ist auf Sauberkeit zu achten. Die Verschmutzung mit Müll in jeglicher Form ist verboten und strafbar.
- Wer von einem verschmutzten Angelplatz aus angelt, kann wie der Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden.
- Der Inhaber der Angelkarte haftet in vollem Umfang für Schäden, die er an- und auf dem Gewässer verursacht.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln, insbesondere beim Angeln ohne gültige Dokumente, wird eine erhöhte Gebühr von 500,- Euro fällig sowie Strafanzeige gestellt. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt uns vorbehalten.
- Die Durchführung gewerblicher Angeltouren (Guiding) auf dem Drewitzer-, Tauchow-, Derliner-, und Groß-Keller See ist ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung der Fischerei&Räucherei Alt-Schwerin Sietow GmbH gestattet.