Touristenfischereischein für Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie keinen Fischereischein haben, gibt es die Möglichkeit einen zeitlich befristeten Fischereischein zu erwerben. Sie können den Fischereischein direkt vor Ort bei uns im Fischladen erwerben. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24,- Euro. Voraussetzung ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Sie haben die Möglichkeit bei Bedarf die 28 Gültigkeitstage aufzusplitten. Die Verlängerung kostet jeweils 13,- Euro.
Wichtig! Der Touristenfischereischein ersetzt nicht die Angelkarte, sondern ist die Voraussetzung eine Angelkarte bei uns zu erwerben. Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren benötigen den Fischereischein und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer!
Für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist folgendes vorzulegen:
- Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins (» Formblatt zum Download)
- Personalausweis
Wenn Sie im Urlaub Zeit sparen wollen, können Sie sich das Formblatt ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder-und Rückseite) zu uns senden. Das können Sie mit der Post oder per E-Mail tun. Wir können dann das Dokument vorbereiten und Sie haben bei der Abholung nur eine minimale Wartezeit.
Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch die Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24,- Euro, für die Verlängerung im Kalenderjahr der Erstausstellung des zeitlich befristeten Fischereischeines jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabemarke und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.
WICHTIG: Zum Angeln wird dann aber noch eine Angelkarte benötigt!